
GPSR steht für General Product Safety Regulation — auf Deutsch die allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung, formal VO (EU) 2023/988. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und gilt seit dem 13. Dezember 2024.
Der entscheidende Unterschied zur alten Rechtslage: Eine Verordnung ist keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass jedes Land sie erst in nationales Recht umsetzen muss. Für dich als Seller heißt das: Es gibt keinen deutschen oder österreichischen Sonderweg beim Kern der Pflichten. Die Anforderungen sind EU-weit dieselben.
Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst. Erfasst sind neue, gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Non-Food-Konsumgüter. Auch Reseller und Distributoren fallen darunter, nicht nur Hersteller. Ausgenommen sind unter anderem Antiquitäten sowie reine Privatverkäufe. Wer gewerblich auf Amazon verkauft, ist praktisch immer im Scope.
Wichtig vorab: Dieser Artikel ist eine praxisorientierte Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Einzelfällen — etwa der Frage, ob ein bestimmtes Produkt unter eine speziellere Sektorregelung fällt — sprich mit einem auf Produktsicherheit spezialisierten Anwalt.
Wenn du aus diesem Artikel nur einen Punkt mitnimmst, dann diesen: Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur gibt. Das regelt Artikel 16 der Verordnung. Ohne diesen Verantwortlichen ist der Verkauf schlicht nicht zulässig.
Diese Rolle kann von vier Akteuren ausgefüllt werden:
Entscheidend ist: Der Verantwortliche muss physisch in der EU niedergelassen sein und erreichbar bleiben. Er hält technische Unterlagen bereit, kooperiert mit Marktüberwachungsbehörden und stellt sicher, dass die Kennzeichnung stimmt. Ein reines Postfach oder eine Briefkastenadresse ohne handelnde Person erfüllt den Zweck nicht.
Genau hier liegt das Nadelöhr. Ein Seller außerhalb der EU — etwa mit Sitz in China, Großbritannien oder der Türkei — ist selbst kein EU-niedergelassener Akteur. Er braucht jemanden in der EU, der die Verantwortung trägt. Fehlt diese Person, fehlt die Grundvoraussetzung für den legalen Verkauf. Alles Weitere hängt daran.
Nicht jeder Seller ist gleich stark betroffen. Es lohnt sich, ehrlich einzuordnen, in welche Gruppe du fällst.
Direkt und hart betroffen sind Nicht-EU-Seller, China-Direktimporteure und Reseller ohne EU-Ansprechpartner. Wer aus einem Drittland heraus per FBA verkauft und bislang keinen Importeur, Bevollmächtigten oder EU-Fulfilment-Partner benannt hat, hat aktuell keine belastbare verantwortliche Person — und riskiert die Deaktivierung.
Meist unkompliziert sind EU-Hersteller mit eigenem Private Label. Sie sind qua Sitz selbst der Verantwortliche und müssen "nur" ihre Angaben sauber pflegen und die Kennzeichnung nachziehen.
Grauzone mit Aufwand sind Händler, die Ware von Nicht-EU-Herstellern beziehen und in der EU weiterverkaufen. Sie werden oft selbst zum Importeur — mit allen Pflichten. Wer stattdessen als Distributor auftritt, muss trotzdem prüfen, ob ein anderer Akteur die Verantwortung übernommen hat, bevor er listet.
Prüfe für jedes deiner Produkte konkret: Gibt es einen benannten Verantwortlichen mit EU-Adresse? Wenn du diese Frage nicht in einem Satz beantworten kannst, ist das dein erster To-do-Punkt.
Die folgenden Punkte sind eine Praxisbeobachtung mit Stand Juli 2026, kein Rechtsstand. Amazon setzt eigene Felder und Prozesse und ändert diese quartalsweise. Prüfe daher immer die aktuellen Angaben in deinem Seller Central.
Amazon verlangt je ASIN Angaben zu Hersteller, verantwortlicher Person in der EU und Sicherheits- bzw. Warnhinweisen. Die Herstellerangaben umfassen Name und Kontaktdaten; die verantwortliche Person wird als EU-Ansprechpartner hinterlegt; Warnhinweise und Piktogramme werden dem Angebot zugeordnet.
Fehlen diese Angaben, kann Amazon das Listing deaktivieren. Betroffene ASINs tauchen im Bericht unter "GPSR Issues" auf. Das ist der erste Ort, an dem du nachsehen solltest, bevor du auf eine Umsatzdelle reagierst, deren Ursache du nicht kennst.
Ehrlich bleibt an dieser Stelle: Der genaue Sperrmechanismus — ob es eine Vorwarnfrist gibt, wie schnell eine Reaktivierung nach Nachpflege greift — ist über Amazons Hilfeseiten nicht sauber als Primärdokument belegbar. Berichte dazu stammen aus Foren und Fachblogs und variieren. Verlasse dich nicht auf eine "Kulanzfrist", sondern pflege die Felder proaktiv.
Die verantwortliche Person ist die Voraussetzung — aber die GPSR verlangt mehr. Drei Blöcke solltest du für jedes Produkt sauber abdecken.
Rückverfolgbarkeit: Das Produkt braucht eine eindeutige Kennzeichnung, über die es identifizierbar ist — typischerweise Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Dazu gehören Name und Kontaktadresse von Hersteller und, falls relevant, Importeur, angebracht auf dem Produkt oder der Verpackung.
Sicherheits- und Warnhinweise: Warnungen und Anleitungen müssen für den Verbraucher verständlich sein — das heißt in der Regel in der Landessprache des Marktes, in dem du verkaufst. Für den DACH-Raum also Deutsch. Ein englischer Beipackzettel reicht in der Praxis oft nicht.
Pflichtangaben im Online-Angebot: Entscheidend für den E-Commerce ist, dass diese Informationen nicht erst im Paket auftauchen dürfen, sondern schon im Online-Listing sichtbar sein müssen. Herstellerangaben, verantwortliche Person und relevante Warnhinweise gehören also in die Produktdetailseite, nicht nur auf die Verpackung.
Praktisch heißt das: Ein Produktfoto der Warnhinweise, ein sauber ausgefülltes Attributfeld und deutschsprachige Texte. Wer international verkauft, muss die Landessprache je Marktplatz mitdenken — der französische oder italienische Store hat eigene Anforderungen.
Die Nachricht ist nicht "alles ist dramatisch", sondern "das ist abarbeitbar". Geh diese Liste einmal für dein Sortiment durch. Wer sauber priorisiert, hat den Kern in wenigen Tagen erledigt.
Was passiert bei Verstößen? Die Verordnung selbst legt in Artikel 44 fest, dass die Mitgliedstaaten die Sanktionen national bestimmen. Das heißt: Die konkreten Bußgeldhöhen unterscheiden sich von Land zu Land. Konkrete Beträge für Deutschland oder Österreich nennen wir hier bewusst nicht — belastbare Primärquellen dazu liegen uns nicht vor, und falsche Zahlen helfen niemandem. Das ist ein Punkt für deinen Anwalt.
Unabhängig von Geldbußen sind die operativen Folgen oft schneller spürbar: Rückruf oder Rücknahme unsicherer Produkte und im Online-Handel das Delisting betroffener Angebote. Für einen Amazon-Seller ist die Deaktivierung des Listings in der Regel das unmittelbarste und teuerste Risiko — jeder Tag ohne Buy Box kostet Umsatz.
Der Trend geht 2026 in Richtung schärferer Durchsetzung. Als Beispiel weitet Italien mit dem Decreto 78/2026 (in Kraft seit 16.05.2026) die Sanktionen auf Marktplatzbetreiber aus. Das ist zunächst nur ein nationaler Fall, zeigt aber die Richtung: Enforcement und die Einbindung der Plattformen nehmen zu. Wer international verkauft, sollte nationale Umsetzungsgesetze im Blick behalten.
Die Verordnung selbst ist stabil. Was sich bewegt, sind Durchsetzung, nationale Gesetze und Amazons Felder — und zwar quartalsweise. Plane einen kurzen Compliance-Check alle sechs bis zwölf Monate ein.
1. "Ich bin nur Händler." Auch Reseller und Distributoren müssen sicherstellen, dass ein Verantwortlicher in der EU existiert. Die Rolle verschwindet nicht, nur weil du nicht produzierst.
2. Briefkasten statt handelnder Person. Die verantwortliche Person muss erreichbar sein und mit Behörden kooperieren. Eine reine Adresse ohne Ansprechpartner erfüllt das nicht.
3. Englische Warnhinweise. Für den DACH-Markt gehören Sicherheitshinweise auf Deutsch ins Angebot. Der Beipackzettel im Karton allein reicht nicht, wenn die Angaben schon im Listing stehen müssen.
4. Nur die Verpackung, nicht das Listing. Die Pflichtangaben müssen online sichtbar sein. Ein korrekt bedrucktes Etikett hilft nicht, wenn die Produktdetailseite leer bleibt.
5. Auf eine Kulanzfrist hoffen. Der genaue Sperr- und Reaktivierungsablauf bei Amazon ist nicht sauber dokumentiert. Verlass dich nicht auf Vorwarnungen — pflege die Felder, bevor der GPSR-Issues-Report aufschlägt.
Wer diese fünf Punkte vermeidet, hat die häufigsten Deaktivierungsgründe abgeräumt. Der Rest ist Fleißarbeit im Seller Central.