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GPSR auf Amazon: Die verantwortliche Person in der EU als echtes Nadelöhr

Seit dem 13.12.2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung. Der Kern für Amazon-Seller: Ohne verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU darf ein Produkt nicht mehr in Verkehr — und das Listing fliegt raus.

TH
Tobias Held
FBA-Experte
19. Jul 2026 · 11 Min. Lesezeit
Abstrakte Grafik: viele Produktsymbole laufen durch ein Nadelöhr zu einem einzelnen Verantwortungspunkt zusammen
Das Wichtigste in Kürze
  • Ohne verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU (Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister) darf dein Produkt seit dem 13.12.2024 nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
  • Amazon verlangt je ASIN Angaben zu Hersteller, verantwortlicher Person und Sicherheits-/Warnhinweisen. Fehlen sie, deaktiviert Amazon das Listing und weist es im Report unter "GPSR Issues" aus (Praxisstand 07/2026).
  • Am härtesten trifft es Nicht-EU-Seller und reine Reseller ohne EU-Ansprechpartner — sie müssen eine verantwortliche Person benennen, bevor die erste Beanstandung kommt.

Was die GPSR ist und seit wann sie gilt

GPSR steht für General Product Safety Regulation — auf Deutsch die allgemeine EU-Produktsicherheitsverordnung, formal VO (EU) 2023/988. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie und gilt seit dem 13. Dezember 2024.

Der entscheidende Unterschied zur alten Rechtslage: Eine Verordnung ist keine Richtlinie. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass jedes Land sie erst in nationales Recht umsetzen muss. Für dich als Seller heißt das: Es gibt keinen deutschen oder österreichischen Sonderweg beim Kern der Pflichten. Die Anforderungen sind EU-weit dieselben.

Der Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst. Erfasst sind neue, gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Non-Food-Konsumgüter. Auch Reseller und Distributoren fallen darunter, nicht nur Hersteller. Ausgenommen sind unter anderem Antiquitäten sowie reine Privatverkäufe. Wer gewerblich auf Amazon verkauft, ist praktisch immer im Scope.

Wichtig vorab: Dieser Artikel ist eine praxisorientierte Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Einzelfällen — etwa der Frage, ob ein bestimmtes Produkt unter eine speziellere Sektorregelung fällt — sprich mit einem auf Produktsicherheit spezialisierten Anwalt.

Kurz gesagt
Die GPSR ist seit 13.12.2024 in der gesamten EU direkt anwendbar. Sie betrifft fast alle physischen Konsumgüter — und damit die allermeisten Amazon-Sortimente.

Der Kern: die verantwortliche Person in der EU

Wenn du aus diesem Artikel nur einen Punkt mitnimmst, dann diesen: Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es einen in der EU niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur gibt. Das regelt Artikel 16 der Verordnung. Ohne diesen Verantwortlichen ist der Verkauf schlicht nicht zulässig.

Diese Rolle kann von vier Akteuren ausgefüllt werden:

Entscheidend ist: Der Verantwortliche muss physisch in der EU niedergelassen sein und erreichbar bleiben. Er hält technische Unterlagen bereit, kooperiert mit Marktüberwachungsbehörden und stellt sicher, dass die Kennzeichnung stimmt. Ein reines Postfach oder eine Briefkastenadresse ohne handelnde Person erfüllt den Zweck nicht.

Genau hier liegt das Nadelöhr. Ein Seller außerhalb der EU — etwa mit Sitz in China, Großbritannien oder der Türkei — ist selbst kein EU-niedergelassener Akteur. Er braucht jemanden in der EU, der die Verantwortung trägt. Fehlt diese Person, fehlt die Grundvoraussetzung für den legalen Verkauf. Alles Weitere hängt daran.

1
Hersteller in der EU
Sitzt der Hersteller selbst in der EU, ist er automatisch der Verantwortliche.
2
Importeur
Wer ein Produkt aus einem Nicht-EU-Land in die EU einführt, wird zum Importeur und übernimmt die Rolle.
3
Bevollmächtigter
Ein in der EU ansässiger Bevollmächtigter, den der Nicht-EU-Hersteller schriftlich benennt (EU Authorised Representative).
4
Fulfilment-Dienstleister
Ein Fulfilment-Dienstleister in der EU kann die Rolle übernehmen, wenn kein anderer Akteur greift.
Der häufigste Denkfehler
"Ich verkaufe doch nur, ich bin nicht der Hersteller" schützt nicht. Auch Reseller und Distributoren müssen sicherstellen, dass ein Verantwortlicher in der EU existiert — sonst dürfen sie das Produkt nicht anbieten.
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Wen es direkt und wen es indirekt trifft

Nicht jeder Seller ist gleich stark betroffen. Es lohnt sich, ehrlich einzuordnen, in welche Gruppe du fällst.

Direkt und hart betroffen sind Nicht-EU-Seller, China-Direktimporteure und Reseller ohne EU-Ansprechpartner. Wer aus einem Drittland heraus per FBA verkauft und bislang keinen Importeur, Bevollmächtigten oder EU-Fulfilment-Partner benannt hat, hat aktuell keine belastbare verantwortliche Person — und riskiert die Deaktivierung.

Meist unkompliziert sind EU-Hersteller mit eigenem Private Label. Sie sind qua Sitz selbst der Verantwortliche und müssen "nur" ihre Angaben sauber pflegen und die Kennzeichnung nachziehen.

Grauzone mit Aufwand sind Händler, die Ware von Nicht-EU-Herstellern beziehen und in der EU weiterverkaufen. Sie werden oft selbst zum Importeur — mit allen Pflichten. Wer stattdessen als Distributor auftritt, muss trotzdem prüfen, ob ein anderer Akteur die Verantwortung übernommen hat, bevor er listet.

Prüfe für jedes deiner Produkte konkret: Gibt es einen benannten Verantwortlichen mit EU-Adresse? Wenn du diese Frage nicht in einem Satz beantworten kannst, ist das dein erster To-do-Punkt.

Was Amazon konkret verlangt (Praxisstand 07/2026)

Die folgenden Punkte sind eine Praxisbeobachtung mit Stand Juli 2026, kein Rechtsstand. Amazon setzt eigene Felder und Prozesse und ändert diese quartalsweise. Prüfe daher immer die aktuellen Angaben in deinem Seller Central.

Amazon verlangt je ASIN Angaben zu Hersteller, verantwortlicher Person in der EU und Sicherheits- bzw. Warnhinweisen. Die Herstellerangaben umfassen Name und Kontaktdaten; die verantwortliche Person wird als EU-Ansprechpartner hinterlegt; Warnhinweise und Piktogramme werden dem Angebot zugeordnet.

Fehlen diese Angaben, kann Amazon das Listing deaktivieren. Betroffene ASINs tauchen im Bericht unter "GPSR Issues" auf. Das ist der erste Ort, an dem du nachsehen solltest, bevor du auf eine Umsatzdelle reagierst, deren Ursache du nicht kennst.

Ehrlich bleibt an dieser Stelle: Der genaue Sperrmechanismus — ob es eine Vorwarnfrist gibt, wie schnell eine Reaktivierung nach Nachpflege greift — ist über Amazons Hilfeseiten nicht sauber als Primärdokument belegbar. Berichte dazu stammen aus Foren und Fachblogs und variieren. Verlasse dich nicht auf eine "Kulanzfrist", sondern pflege die Felder proaktiv.

Stand-Datum beachten
Amazon-Feldnamen, Report-Bezeichnungen und Upload-Wege ändern sich laufend. Diese Beschreibung hat den Stand Juli 2026. Gleiche sie mit deinem aktuellen Seller Central ab, bevor du Massenänderungen hochlädst.

Rückverfolgbarkeit, Warnhinweise und Pflichtangaben im Online-Angebot

Die verantwortliche Person ist die Voraussetzung — aber die GPSR verlangt mehr. Drei Blöcke solltest du für jedes Produkt sauber abdecken.

Rückverfolgbarkeit: Das Produkt braucht eine eindeutige Kennzeichnung, über die es identifizierbar ist — typischerweise Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Dazu gehören Name und Kontaktadresse von Hersteller und, falls relevant, Importeur, angebracht auf dem Produkt oder der Verpackung.

Sicherheits- und Warnhinweise: Warnungen und Anleitungen müssen für den Verbraucher verständlich sein — das heißt in der Regel in der Landessprache des Marktes, in dem du verkaufst. Für den DACH-Raum also Deutsch. Ein englischer Beipackzettel reicht in der Praxis oft nicht.

Pflichtangaben im Online-Angebot: Entscheidend für den E-Commerce ist, dass diese Informationen nicht erst im Paket auftauchen dürfen, sondern schon im Online-Listing sichtbar sein müssen. Herstellerangaben, verantwortliche Person und relevante Warnhinweise gehören also in die Produktdetailseite, nicht nur auf die Verpackung.

Praktisch heißt das: Ein Produktfoto der Warnhinweise, ein sauber ausgefülltes Attributfeld und deutschsprachige Texte. Wer international verkauft, muss die Landessprache je Marktplatz mitdenken — der französische oder italienische Store hat eigene Anforderungen.

Umsetzungs-Check in sieben Schritten — ohne Panik

Die Nachricht ist nicht "alles ist dramatisch", sondern "das ist abarbeitbar". Geh diese Liste einmal für dein Sortiment durch. Wer sauber priorisiert, hat den Kern in wenigen Tagen erledigt.

1
Verantwortlichen klären
Bestimme pro Produkt, wer die verantwortliche Person in der EU ist — Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister. Wo niemand da ist: benennen.
2
Nicht-EU-Ware zuerst
Priorisiere Produkte von Nicht-EU-Herstellern. Hier fehlt der EU-Akteur am häufigsten, und hier ist das Deaktivierungsrisiko am größten.
3
Amazon-Felder füllen
Trage Hersteller, verantwortliche Person und Warnhinweise je ASIN in Seller Central ein. Nutze bei vielen ASINs den Massen-Upload, aber gegen den aktuellen Feldstand.
4
Kennzeichnung prüfen
Kontrolliere, ob Produkt und Verpackung Typ-/Chargennummer sowie Hersteller-/Importeuradresse tragen.
5
Landessprache sicherstellen
Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache jedes Marktplatzes bereitstellen — für DACH auf Deutsch.
6
Online-Angebot nachziehen
Pflichtangaben und Warnhinweise als Bild und Text ins Listing aufnehmen, nicht nur auf die Verpackung.
7
GPSR-Issues-Report checken
Öffne den Report unter "GPSR Issues" und arbeite gemeldete ASINs ab, bevor sie deaktiviert werden.
Realistischer Zeitrahmen
Für ein kleines Private-Label-Sortiment ist der Kern — Verantwortlicher klären, Felder füllen, Warnhinweise auf Deutsch — meist an ein bis zwei Arbeitstagen erledigt. Der Aufwand steigt mit der Zahl der Nicht-EU-Lieferanten.

Sanktionen und Enforcement: der Trend 2026

Was passiert bei Verstößen? Die Verordnung selbst legt in Artikel 44 fest, dass die Mitgliedstaaten die Sanktionen national bestimmen. Das heißt: Die konkreten Bußgeldhöhen unterscheiden sich von Land zu Land. Konkrete Beträge für Deutschland oder Österreich nennen wir hier bewusst nicht — belastbare Primärquellen dazu liegen uns nicht vor, und falsche Zahlen helfen niemandem. Das ist ein Punkt für deinen Anwalt.

Unabhängig von Geldbußen sind die operativen Folgen oft schneller spürbar: Rückruf oder Rücknahme unsicherer Produkte und im Online-Handel das Delisting betroffener Angebote. Für einen Amazon-Seller ist die Deaktivierung des Listings in der Regel das unmittelbarste und teuerste Risiko — jeder Tag ohne Buy Box kostet Umsatz.

Der Trend geht 2026 in Richtung schärferer Durchsetzung. Als Beispiel weitet Italien mit dem Decreto 78/2026 (in Kraft seit 16.05.2026) die Sanktionen auf Marktplatzbetreiber aus. Das ist zunächst nur ein nationaler Fall, zeigt aber die Richtung: Enforcement und die Einbindung der Plattformen nehmen zu. Wer international verkauft, sollte nationale Umsetzungsgesetze im Blick behalten.

Die Verordnung selbst ist stabil. Was sich bewegt, sind Durchsetzung, nationale Gesetze und Amazons Felder — und zwar quartalsweise. Plane einen kurzen Compliance-Check alle sechs bis zwölf Monate ein.

Keine Bußgeldzahlen aus zweiter Hand
Kursieren in Foren konkrete Bußgeldhöhen für DE oder AT, behandle sie mit Vorsicht. Nationale Sätze sind uneinheitlich und ändern sich. Für eine belastbare Einschätzung deines Einzelfalls ist der Anwalt zuständig.

Fünf häufige Fehler — und wie du sie vermeidest

1. "Ich bin nur Händler." Auch Reseller und Distributoren müssen sicherstellen, dass ein Verantwortlicher in der EU existiert. Die Rolle verschwindet nicht, nur weil du nicht produzierst.

2. Briefkasten statt handelnder Person. Die verantwortliche Person muss erreichbar sein und mit Behörden kooperieren. Eine reine Adresse ohne Ansprechpartner erfüllt das nicht.

3. Englische Warnhinweise. Für den DACH-Markt gehören Sicherheitshinweise auf Deutsch ins Angebot. Der Beipackzettel im Karton allein reicht nicht, wenn die Angaben schon im Listing stehen müssen.

4. Nur die Verpackung, nicht das Listing. Die Pflichtangaben müssen online sichtbar sein. Ein korrekt bedrucktes Etikett hilft nicht, wenn die Produktdetailseite leer bleibt.

5. Auf eine Kulanzfrist hoffen. Der genaue Sperr- und Reaktivierungsablauf bei Amazon ist nicht sauber dokumentiert. Verlass dich nicht auf Vorwarnungen — pflege die Felder, bevor der GPSR-Issues-Report aufschlägt.

Wer diese fünf Punkte vermeidet, hat die häufigsten Deaktivierungsgründe abgeräumt. Der Rest ist Fleißarbeit im Seller Central.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die GPSR?
Die Verordnung (EU) 2023/988 gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die alte Produktsicherheitsrichtlinie. Als Verordnung braucht sie keine nationale Umsetzung, um im Kern zu wirken.
Was ist die verantwortliche Person in der EU?
Nach Artikel 16 darf ein Produkt nur in Verkehr, wenn ein in der EU niedergelassener Verantwortlicher existiert — Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister. Diese Person hält Unterlagen bereit und kooperiert mit den Behörden. Ohne sie ist der Verkauf nicht zulässig.
Bin ich als reiner Reseller von der GPSR betroffen?
Ja. Der Anwendungsbereich erfasst auch Reseller und Distributoren sowie neue, gebrauchte, reparierte und aufgearbeitete Produkte. Du musst sicherstellen, dass für deine Produkte ein Verantwortlicher in der EU existiert, bevor du sie anbietest. Reine Privatverkäufe und etwa Antiquitäten sind ausgenommen.
Was verlangt Amazon konkret und was passiert, wenn Angaben fehlen?
Nach Praxisbeobachtung mit Stand Juli 2026 verlangt Amazon je ASIN Angaben zu Hersteller, verantwortlicher Person und Sicherheits-/Warnhinweisen. Fehlen sie, kann Amazon das Listing deaktivieren; betroffene ASINs erscheinen im Report unter "GPSR Issues". Amazons Felder ändern sich laufend — prüfe den aktuellen Stand in deinem Seller Central.
Wie hoch sind die Bußgelder in Deutschland und Österreich?
Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht. Die Verordnung überlässt die Sanktionen den Mitgliedstaaten (Artikel 44), sie sind national unterschiedlich, und uns liegen dazu keine belastbaren Primärquellen vor. Neben Geldbußen drohen Rückruf, Rücknahme und im Online-Handel das Delisting. Für deinen Einzelfall ist ein Anwalt zuständig.
Wie oft sollte ich meine GPSR-Compliance prüfen?
Der Verordnungstext ist stabil, aber Durchsetzung, nationale Umsetzungsgesetze und Amazons Felder ändern sich quartalsweise. Plane einen kurzen Check alle sechs bis zwölf Monate ein — und immer dann, wenn Amazon neue Felder ankündigt oder ein neuer Marktplatz dazukommt.
TH
Tobias Held · FBA-Experte
Schreibt bei Sellercore über Amazon-Strategie, Automatisierung und E-Commerce.

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