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KI-Bilder auf Amazon kennzeichnen: die neue Pflicht für Seller

Amazon verlangt seit Juli 2026 die Kennzeichnung KI-generierter Personen in Produktbildern. Was betroffen ist, wie du richtig kennzeichnest und wie du es über dein ganzes Sortiment ausrollst.

MK
Markus Klein
Head of Content
31. Jul 2026 · 8 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
  • Worum es bei KI-Bilder auf Amazon kennzeichnen geht — und für wen es relevant ist.
  • Die wichtigsten Schritte und worauf DACH-Seller besonders achten sollten.
  • Wie du das Ganze mit Sellercore automatisierst, statt es manuell zu betreuen.

Amazon verlangt jetzt eine KI-Kennzeichnung – was das heißt

Seit dem 22. Juli 2026 müssen Amazon-Verkäufer Produktbilder kennzeichnen, die vollständig KI-generierte, fotorealistische Personen enthalten. Solche Bilder brauchen in ihren Datei-Metadaten das Schlüsselwort contains-synthetic-performer; Amazon blendet an den betroffenen Listings dann einen Hinweis ein, dass eine synthetische Person gezeigt wird.

Der Druck kommt nicht nur von Amazon. Ab dem 2. August 2026 wird die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte in der EU verpflichtend – über die Transparenzpflichten des EU AI Act. Amazons Regel und die neue EU-Vorgabe greifen also fast zeitgleich. Für Seller heißt das: Die Kennzeichnung von KI-Produktbildern ist von der Kür zur Pflicht geworden.

Dieser Leitfaden zeigt, was betroffen ist, warum das Setzen des Keywords allein noch nichts bewirkt – und wie du die Umstellung über ein großes Sortiment hinweg praktikabel hältst. Hinweis: Das ist eine praxisnahe Orientierung, keine Rechtsberatung; die Regeln sind neu und entwickeln sich schnell. Prüfe im Zweifel die aktuelle Amazon-Richtlinie und deine eigene Rechtslage.

Was genau gekennzeichnet werden muss

Amazon zielt auf sogenannte synthetic performers – digital erzeugte Personen, die per generativer KI oder Algorithmus erstellt wurden und wie ein echter Mensch wirken, ohne eine reale, identifizierbare Person zu sein. Gemeint sind also die typischen KI-Models, die viele Seller inzwischen für Lifestyle- und Anwendungsbilder einsetzen.

Wichtig ist, was nicht betroffen ist – hier gibt es viele Missverständnisse. Ausgenommen bleiben echte Personen, selbst wenn ihr Foto mit KI nachbearbeitet wurde. Ebenso ausgenommen sind Bilder ganz ohne Personen (das reine Produktfoto), nicht-fotorealistische Figuren wie Cartoons oder Maskottchen sowie Film-, Serien- und Videospiel-Charaktere. Es geht ausschließlich um fotorealistische, vollständig künstlich erzeugte Menschen.

Die Pflicht gilt nicht nur für das Hauptbild: Auch Zusatzbilder und A+-Content wie Videos und erweiterte Grafiken auf der Produktseite fallen darunter, sobald dort eine synthetische Person auftaucht.

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Warum jetzt: New Yorker Gesetz und EU AI Act

Den Anstoß gab ein Gesetz des Bundesstaats New York, das seit dem 9. Juni 2026 gilt. Es untersagt den nicht offengelegten Einsatz von KI in Werbung, wenn synthetische Darsteller wie echte Menschen wirken. Verstöße kosten laut Gesetz 1.000 US-Dollar beim ersten und 5.000 US-Dollar bei jedem weiteren Fall. Weil Produktlistings als Werbung gelten, hat Amazon die Kennzeichnungspflicht kurz darauf plattformweit umgesetzt.

Für den europäischen Markt ist der zweite Treiber der entscheidende: Ab dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act verpflichtend. Sie verlangen, dass KI-generierte Bild-, Video-, Audio- und Textinhalte maschinenlesbar als künstlich erzeugt markiert werden. Diese Pflicht trifft in erster Linie die Anbieter der KI-Bildtools; zusätzlich müssen Unternehmen, die solche Inhalte veröffentlichen, KI-generierte „Deepfake"-artige Darstellungen offenlegen. Wer in der EU verkauft, sollte KI-Personenbilder also unabhängig von Amazon kennzeichnen – das Amazon-Keyword ist der konkrete Weg, es auf der Plattform umzusetzen.

Beide Regelwerke sind frisch und werden gerade erst mit technischen Standards unterlegt. Die genaue Auslegung – etwa, was als „fotorealistisch" oder als „Deepfake" gilt – kann sich noch verschieben. Der sichere Weg ist deshalb: kennzeichnen, sobald ein Bild eine künstlich erzeugte Person zeigt, statt auf eine Grauzone zu spekulieren.

So kennzeichnest du ein Bild korrekt

Die Kennzeichnung passiert nicht in Seller Central, sondern in der Bilddatei selbst – im XMP-Metadatenblock, den Amazon beim Upload ausliest. Der Ablauf in drei Schritten:

1
Betroffene Bilder identifizieren
Geh dein Sortiment durch und markiere jedes Bild, das eine vollständig KI-generierte, fotorealistische Person zeigt – Hauptbild, Zusatzbilder und A+-Grafiken gleichermaßen.
2
Metadaten-Keyword setzen
Öffne die Datei in einem IPTC-/XMP-fähigen Bildeditor und trage das Schlüsselwort <code>contains-synthetic-performer</code> in die Metadaten ein. Das sichtbare Bild bleibt dabei unverändert.
3
Gekennzeichnete Bilder neu hochladen
Lade die aktualisierten Dateien wieder auf das jeweilige Amazon-Listing, damit die Metadaten übernommen werden. Erst danach setzt Amazon den Hinweis auf die synthetische Person.

Das eigentliche Problem: das ganze Sortiment

Jetzt kommt der Punkt, den viele übersehen: Amazon verlangt nur das Metadaten-Keyword – aber wirksam wird es erst, wenn die aktualisierte Bilddatei tatsächlich neu auf dem Listing liegt. Das Keyword lokal in die Datei zu schreiben, ändert an deinem Angebot noch gar nichts. Du musst jedes betroffene Bild aktiv austauschen und neu hochladen.

Bei fünf Produkten ist das eine Nachmittagsaufgabe. Bei mehreren hundert ASINs – von denen viele mehrere Bilder haben – wird daraus ein Projekt: erst herausfinden, welche Listings überhaupt KI-Personenbilder nutzen, dann die korrigierten Dateien einspielen und kontrollieren, dass Amazon sie übernommen hat. Genau an diesem Neu-Hochladen über den ganzen Katalog scheitern die meisten – nicht am Kennzeichnen eines einzelnen Bildes.

Mit dem Amazon Seller MCP über den Katalog ausrollen

Hier setzt der Sellercore Amazon Seller MCP an. Der Connector verbindet einen KI-Client wie Claude direkt mit deinem Amazon-Konto, sodass du in normaler Sprache mit deinem Katalog arbeitest – Daten lesen und Änderungen live über die Amazon SP-API schreiben.

Für die KI-Kennzeichnung heißt das konkret: Du kannst dir die vorhandenen Bilder eines Produkts anzeigen lassen, betroffene Listings im Sortiment aufspüren und die korrigierten, in der Datei bereits gekennzeichneten Bilder neu auf Amazon hochsetzen – einzeln oder über viele Produkte hinweg, ohne jedes Listing manuell zu öffnen. Amazon verlangt nur das Keyword, aber jedes betroffene Bild muss dafür aktualisiert und neu eingespielt werden – und genau dieses Ausrollen nimmt dir der Connector ab.

Eine ehrliche Abgrenzung gehört dazu: Das eigentliche Setzen des contains-synthetic-performer-Keywords in die Bilddatei erledigst du in deinem Bildeditor – der Connector erkennt keine KI-Bilder automatisch und schreibt keine Metadaten in die Datei. Was er übernimmt, ist die Amazon-seitige Umsetzung: Bilder finden, austauschen und die aktualisierten Dateien live über das ganze Sortiment ausrollen. Wie der Connector grundsätzlich funktioniert, steht im Guide Amazon MCP-Server: Katalog per KI-Chat steuern.

Fazit: früh dran sein zahlt sich aus

KI-Bilder mit synthetischen Menschen sind auf Amazon nicht verboten – aber ab dem 2. August 2026 verlangen sowohl der EU AI Act als auch Amazon eine klare Kennzeichnung. Wer die contains-synthetic-performer-Metadaten früh und sauber setzt und die Bilder aktualisiert, vermeidet unnötige Hinweise am Listing, mögliche Abmahnungen und im schlimmsten Fall Angebotssperren.

Der pragmatische Dreischritt: Sortiment prüfen, betroffene Dateien im Bildeditor kennzeichnen – und die aktualisierten Bilder mit dem Amazon Seller MCP effizient über den ganzen Katalog neu ausrollen, statt Listing für Listing. So wird aus einer neuen Pflicht eine Aufgabe von Stunden statt Tagen.

MK
Markus Klein · Head of Content
Schreibt bei Sellercore über Amazon-Strategie, Automatisierung und E-Commerce.

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